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MOBILOTSIN-online: Gemeinsam Nahverkehrspläne gestalten – Praxisorientierte Einblicke in Beteiligungsverfahren

Kalender 14.12.2022 | 09:30 bis 12:00 Uhr
Mapmarker Online | Webex
 

MOBILOTSIN-online greift wieder ein hochaktuelles Thema auf. Seien Sie bei unserer Online-Veranstaltung zum Thema Nahverkehrspläne und Beteiligungsformate dabei.

Sie erhalten spannende Einblicke aus erster Hand von Nadine Albrecht aus dem Landkreis Harz sowie von Manfred Schieche aus der Stadt Wetzlar. Die Refererierenden teilen mit Ihnen ihre Erfahrung aus der kommunalen Perspektive über die Erarbeitung ihrer Nahverkehrspläne und über Beteiligungsformate. Ergänzend dazu zeigt Peter Castellanos vom Planungsbüro IGDB Verkehrsplanung+Beratung eine verkehrsplanerische Sicht auf das Thema.

Sie dürfen mitreden: Fragen Sie nach und beteiligen Sie sich an der abschließenden Diskussionsrunde.

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Vielen Dank für Ihre Teilnahme.

Unten finden Sie die Präsentationen unserer Referenten und Referentinnen.

 
 

FAQ

 
 

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FAQ FINANZIERUNG

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F: Würden denn mehr Finanzmittel zur Verfügung stehen, wenn deutlich mehr Ziele bedient werden sollten?

A: Stephan Börger: Es geht nicht in erste Linie darum, die Verkehrsleistung zu erhöhen, was zwar wünschenswert wäre, sondern vielmehr darum, auf die Nutzerinnen und Nutzer zu hören und diese Hinweise auch möglichst bei der Planung zu berücksichtigen, wobei der Nutzerkreis nicht nur die schulpflichtige Kundschaft ist. Nutzen Sie das branchenübliche Instrumentarium wie z.B. Vergaben, das Schnüren von Leistungspaketen und gehen Sie zur Abfederung von teuren Leistungsspitzen das Thema Schulzeitstaffelung an, um sich finanzielle Spielräume zu verschaffen.

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F: Kann man aus Kostengründen das Angebot erheblich reduzieren, auch wenn es dann nicht mehr mit einem NVP im Einklang steht?

A: Nadine Albrecht (LK Harz): Der Kreistag hat eine gewisse Vorstellung davon, was er als Daseinsvorsorge für den Landkreis möchte. Was sich der Landkreis leisten kann, ist die Entscheidung des Landkreises und ja der Kreistag muss mitgenommen werden. Wenn man jetzt minimieren möchte, um Geld zu sparen, muss man die Daseinsvorsorge als Landkreis auch definieren. Hier ist die Frage, wer finanziert das am Ende? Da muss man abschätzen, was man für das Geld, das einem zur Verfügung steht, anbieten kann.

A: Manfred Schieche (Wetzlar): Kann die Verwaltung eigentlich, wenn sie merkt, dass das Geld nicht reicht, die Leistung kürzen? Rechtlich würde ich es so einschätzen, dass die Nutzer kein subjektives Rechtsschutzbedürfnis haben, also den Landkreis zu verklagen, wenn dieser den Nahverkehr runterfahren würde. Im politischen und demokratischen Sinne ist es höchst umstritten. Aus der eigenen Erfahrung sieht man eine Angebotserweiterung von 10% vor, d. h., wenn alle Maßnahmen, die dort aufgeführt werden umgesetzt werden. Letztlich wird die Politik in den nächsten Jahren mit der Verabschiedung des Haushalts entscheiden, welche Mittel schlussendlich bereitstehen. Die Haushaltsmittel werden erhöht, um die Schritte umzusetzen, aber ob die Politik damit geht, ist noch ungewiss.

A: LNVG: Wir interpretieren die Frage so, dass mit der Frage eigenwirtschaftliche Linienverkehre umfasst sind.

Bei einer „erheblichen Angebotskürzung“ des Verkehrsunternehmens steht nicht mehr ein Verfahren nach § 40 PBefG (Fahrplanänderung) im Raum, es dürfte sich dann um einen Antrag auf teilweise Entbindung von den Betriebspflichten nach § 21 PBefG handeln, jedenfalls würde die LNVG das als Genehmigungsbehörde rechtlich so einordnen. Gemäß § 21 Abs. 4 Satz 2 PBefG wird eine Entbindung für einen Teil des vom Unternehmer betriebenen Verkehrs von der Genehmigungsbehörde regelmäßig nur dann ausgesprochen, wenn die Aufrechterhaltung des bisherigen Angebotes dem Unternehmer wirtschaftlich nicht mehr zumutbar ist und das öffentliche Verkehrsinteresse einer Entbindung nicht entgegensteht.

Die wirtschaftliche Unzumutbarkeit ist anhand einer Darstellung der Kosten-Erlös-Situation für den betreffenden Linienverkehr zu belegen. Hinzu kommt Folgendes: Der verantwortliche Aufgabenträger definiert ja über seinen Nahverkehrsplan das öffentliche Verkehrsinteresse (Daseinsvorsorge); insoweit stünde zu erwarten, dass er aus diesem Grunde nachvollziehbar Einwände erheben wird. Damit stünde das öffentliche Verkehrsinteresse einer teilweisen Entbindung hier entgegen.

Hatte der Unternehmer die zur Entbindung beantragten Verkehrsleistungen im Rahmen des Verfahrens zur Erteilung der Liniengenehmigung gemäß § 12 Abs. 1 a PBefG sogar verbindlich zugesichert, würde sich die Schwelle zur Entbindung noch einmal erhöhen, weil ihm dann nach § 21 Abs. 4 S.3 PBefG die Erfüllung der Betriebspflicht regelmäßig zumutbar bleibt.

Akzeptiert der ÖPNV-Aufgabenträger eine merkliche Angebotsreduktion bei einem eigenwirtschaftlichen Linienverkehr, stünde der teilweisen Entbindung das öffentliche Verkehrsinteresse nicht (mehr) entgegen, allerdings sollte das insoweit abgesenkte Anforderungsniveau an eine ausreichende Bedienung dann auch seinen Ausdruck in einer geänderten Nahverkehrsplanung finden.

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FAQ BETEILIGUNG

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F: Warum überhaupt beteiligen?

A: Die Menschen fühlen sich in einen Prozess eingebundener, wenn sie bereits zu Beginn informiert und involviert werden. Die Möglichkeit Wünsche zu äußern, die ernst genommen werden, steigert die Akzeptanz von neuen Maßnahmen.

Ziel ist es auch das Wissen zu einer Planung durch hinzuziehen weiterer Akteure und Expert:innen zu erweitern. Die Planenden sind nicht allwissend und brauchen möglichst viele Informationen, um angemessen zu reagieren. Daher sind externe Hinweise auf Mängel wichtig für eine gute Planung.

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F: Wie können Beteiligungsverfahren auch dauerhaft als Prozess laufen?

A: Mit der Einrichtung eines Fahrgastbeirat kann Beteiligung zu einem begleitenden Prozess bei der Weiterentwicklung des ÖPNV und bei der Erstellung des NVP werden. Zum Beispiel:

  • Fahrgastbeirat in Wetzlar: Der Fahrgastbeitrat besteht aus ca. 20 Personen, dort sind institutionalisierte Vertreter Pro Bahn und Bus und Verkehrsclub Deutschland (VCD) mit einem festen Sitz vertreten. Die Politik wird nicht eingebunden. Nur die beiden hauptamtlichen Vertreter der politischen Geschäftsführung, durch öffentlichen Aufruf auch interessierte Fahrgäste, die Laien sind, aber die den ÖPNV intensiv nutzen und die üblichen formalisierten Vertreter wie Schulträger, Kreiselternbeitrat, Senioren- und Behindertenvertretung und Gleichstellungsbeauftragten. Der Fahrgastbeirat tagt viermal im Jahr und die Geschäftsstelle wechselt alle zwei Jahre zwischen Stadt und Landkreis hin und her. Der Sinn des Arbeitskreises begleitet die Erstellung des Nahverkehrsplans und die Legitimation. Nicht nur Bürgerinnen und Bürger werden rechtzeitig eingebunden, sondern auch die Politik. Frühzeitige Beteiligung aller Stakeholder führt zu einer Art Befriedigung des Ganzen und einem harmonischen Ausgang.
  • AG Barrierefreiheit / RoBiN (Region ohne Barrieren im Nahverkehr): Beteiligung von Menschen mit Behinderung als laufender Prozess bei der Region Hannover.

A: Kommunikation ist ein zentrales Element in einem Beteiligungsverfahren. Dafür sollten möglichst viele Kanäle genutzt werden, damit eine breite Bevölkerung erreicht wird.

  • Wünsche und Anregungen können von der Bevölkerung per Mail o.ä. an die Verwaltungen gegeben werden. Diese Möglichkeit ist vielen Fahrgästen nicht bekannt, sodass Öffentlichkeitsarbeit und Marketing wichtig ist, um diese Option bekannter zu machen. Beispielsweise können Plakate an Haltestellen oder in den Bussen darauf aufmerksam machen.
  • Auch Social Media ist ein wichtiges Instrument, um einen Dialogprozess zu fördern und öffentlich zu machen.
  • Homepage für Befragungen und Information nutzen.
  • Presse und Zeitungen miteinbinden.

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F: Welche Akteure sollten mit eingebunden werden?

A: Die Einbeziehung von Akteuren ist zunächst abhängig von der Fragestellung: „Was möchte ich mit meiner Beteiligung erreichen und welche Zielgruppen sind involviert?“

A: GVN: Es sollten die kommunalen Aufgabenträger auch aktiv auf die Busunternehmen zugehen, da diese einen großen Wissensschatz besitzen und somit auch dazu beitragen können den Nahverkehr attraktiver und ggf. auch kostengünstiger zu gestalten.

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F: Wo finde ich praktische Beispiele zu Beteiligung?

A: Hier ein paar Beispiele zu Beteiligung und Nahverkehrspläne / Mobilität:

 

 
 

 
 

Nahverkehrspläne „Besser ambitioniert statt Pflichtprogramm“

 
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